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Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
Die Aufgabe des ö.b.u.v. Sachverständigen der Handwerkskammer ist die Erstellung
von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern.
Der Sachverständige der Handwerkskammer ist in dem Handwerk, in dem er seinen
Meisterbrief erworben hat, der Fachmann.
Hinzu kommt jahrelange Erfahrung und ständige Weiterbildung.
Der Sachverständige der Handwerkskammer ist das " Aushängeschild" für die
Leistungsfähigkeit des Handwerks, für das er zum ö.b.u.v. Sachverständigen
berufen und vereidigt worden ist.
Er ist damit berechtigt im gesamten Bundesgebiet für Gerichte und Privatpersonen
tätig zu werden.
Der Sachverständige als Gerichtsgutachter unterstützt - im Rahmen von
Gerichtsverfahren - die Richter und Richterinnen, gemessen an technischen Normen
und handwerklichen Erfahrungen, um ein fachlich richtiges Urteil zu sprechen.
Der Sachverständige als Privatgutachter kann von jeder Person oder Institution
mit der Erstellung eines Gutachten beauftragt werden, wenn der Verdacht auf eine
mangelhafte handwerkliche Leistung besteht.
Um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden kann der Sachverständige beide Interessenlagen
berücksichtigen und einen Vergleich herbeiführen.
Dies geschieht in Form eines Vergleichsgutachtens.
Der Sachverständige kann weiterhin zur Abnahme von Handwerker- Leistungen heran-
gezogen werden. Bei Bauabnahmen/Teilabnahmen hat sich die Anwesenheit eines
Sachverständigen als positiv erwiesen, da er die Interessen des Bauherrn in
fachlicher Hinsicht wahrnimmt.
Ob Neubau, Sanierung oder die Neuverfliesung eines Badezimmers oder einer
Terrasse, die Einschaltung eines Sachverständigen gibt Ihnen die Sicherheit, dass
die Arbeiten handwerksgerecht und nach den gültigen Normen ausgeführt wurden.
Sollte das nicht der Fall sein kann der Sachverständige vor Ort Fehler und
Mängel konkret aufzeigen.
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